Medienmitteilung
Die Unia-eigene Work-Zeitung wirft Plan-B Kitchen AG-Inhaber Roberto Giovanoli in einem weiteren Artikel neue schwere Verfehlungen vor, die jeder Grundlage entbehren und von der Plan-B Kitchen AG entschieden zurückgewiesen werden.
Schon im Juli hatte die Gewerkschaft Unia eine geschäftsschädigende Rufmordkampagne gegen die Plan-B Kitchen AG gestartet und Behauptungen in die Öffentlichkeit getragen, für welche die Gewerkschaft bis heute keine belastbaren Beweise beibringt. Dabei ging es um angeblich nicht korrekt geführte Lohnabrechnungen, angeblich verspätete Lohnzahlungen, ungerechtfertigte Lohnabzüge usw. Die Unia hatte bereits Mitte Juli Klagen angedroht, von denen auch zweieinhalb Monate später keine einzige gerichtsanhängig gemacht wurde, obwohl nach damaliger Behauptungen der Gewerkschaft «massenweise» Beweise für die angeblichen Verfehlungen vorlägen. Tatsächlich hat bis jetzt einzig eine Verhandlung vor dem Friedensrichter stattgefunden, bei der ein Mitarbeiter unbelegte Forderungen von CHF 10‘000 geltend gemacht hatte – etwa für Pausen, die er angeblich nicht habe beziehen können. Eine ordentliche Klage hat der Mitarbeiter bislang nicht eingereicht.
Vermutlich im Januar 2026 sollen zudem fünf Verhandlungen vor der Friedensrichterin stattfinden. Dabei geht es gemäss heutigem Stand aber nicht um angeblich ausstehende Forderungen, sondern um die Herausgabe von Dokumenten wie Arbeitsverträgen oder Stundenabrechnungen, über welche die Gegenparteien allerdings längst verfügen.
Die Plan-B Kitchen AG hatte bereits im Juli regelmässig darauf verwiesen, dass durch die Gremien des L-GAV (Gesamtarbeitsvertrag der Gastrobranche) regelmässig Überprüfungen des Mitarbeiterwesens stattfänden, zuletzt Ende Juni 2025, die nie zu substanziellen Beanstandungen geführt hatten.
Nachdem die ursprünglichen Vorwürfe der Unia offenbar in sich zusammenfallen, führt die Gewerkschaft ihre Rufmordkampagne nun mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung durch den Geschäftsführer weiter und führt als angebliche Belege einige Ausschnitte insbesondere aus einer WhatsApp Kommunikation zwischen dem Geschäftsführer und einer früheren Restaurantleiterin an.
Roberto Giovanoli bestreitet nicht, dass der WhatsApp Austausch zwischen der besagten Kadermitarbeiterin und dem Geschäftsleiter, der nie für die Öffentlichkeit bestimmt war, bisweilen direkt und persönlich war und von Aussenstehenden, die nicht mit den Verhältnissen vertraut waren, als übergriffig empfinden werden könnten. Von einer sexuellen Belästigung, oder dass der Geschäftsführer seine Angestellte, wie behauptet wird, für Sex zu sich ins Büro bestellt hätte, kann indes keinerlei Rede sein – es fanden denn auch zu keinem Zeitpunkt sexuelle Handlungen statt. In dem Chatverlauf gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass sich die ehemalige Restaurantleiterin an den frivolen Sprüchen gestört hätte. Dass die Restaurantleiterin den Kontakt mit Giovanoli gemieden hätte, widerlegen die Chatverläufe explizit. So fragt die ehemalige Mitarbeiterin unmittelbar in Anschluss an eine der beanstandeten Aussagen, ob Giovanoli sie mit seinem Auto mitnehmen könne.
Der flirtende bis frivole Kommunikationsstil wurde von beiden Involvierten gleichermassen gepflegt und das im Übrigen auch zu Zeiten, als gar kein Anstellungsverhältnis vorlag. So schrieb die Kadermitarbeiterin dem Geschäftsführer genau so «Liebesbotschaften» wie «MYLOVE», sandte ihm Kuss E-Mojis oder schrieb ihm im Scherz, sie würde eigentlich am liebsten bei ihm einziehen wollen, als es um einen Wohnungswechsel ging. Wer den vollständigen Gesprächsverlauf analysiert und nicht nur gezielte Ausschnitte sucht, um einen angeblichen Skandal zu belegen, kommt zum klaren Schluss, dass beiden Kommunikationspartnern jederzeit klar war, dass es sich bei dieser Kommunikation lediglich um «dumme Sprüche» handelte.
Für diese Interpretation des Schriftverkehrs spricht auch, dass die betreffende Restaurantleiterin zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen Mitarbeiter der Plan-B Kitchen AG liiert war und mit ihm in einer Wohnung Tür an Tür zum Büro des Geschäftsführers lebte. Der Partner der Restaurantleiterin wusste ebenso um diesen Kommunikationsstil und nahm keinen Anstoss daran, weil auch für ihn klar war, dass die Aussagen rein scherzhaft zu verstehen waren. Entsprechend findet sich in der gesamten Kommunikation auch nirgends ein Anhaltspunkt dafür, dass die Restaurantleiterin sich damals an der neckischen Kommunikation gestört hätte, obwohl sie ansonsten gegenüber dem Geschäftsführer durchaus auch sehr direkt mitteilte, wenn ihr etwas an seinem Verhalten nicht passte.