AGB

Willkommen bei unserem Catering- und Gastronomieservice!
Um sicherzustellen, dass unsere Kunden ein angenehmes und reibungsloses Erlebnis genießen, haben wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelt. Die AGB regeln die Beziehung zwischen unserem Unternehmen und Ihnen als Kunden, wenn Sie unsere Catering- oder Gastronomiedienstleistungen in Anspruch nehmen.

Unsere AGB dienen dazu, Transparenz, Klarheit und Fairness zu gewährleisten. Sie geben Ihnen Einblicke in unsere Verpflichtungen, Ihre Rechte und Pflichten sowie die Bedingungen, unter denen wir unsere Dienstleistungen erbringen. Es ist wichtig, dass Sie diese AGB sorgfältig lesen und verstehen, da sie die Grundlage für unsere Zusammenarbeit bilden.

Wir legen großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Unser Catering- und Gastronomieteam besteht aus erfahrenen Fachleuten, die bestrebt sind, Ihren Anlass zu einem unvergesslichen Ereignis zu machen. Von der Planung und Vorbereitung bis zur Durchführung und Betreuung vor Ort möchten wir Ihnen exzellenten Service bieten.

In unseren AGB finden Sie Informationen zu Themen wie Reservierungen, Zahlungsbedingungen, Stornierungen, Haftungsausschlüssen und Datenschutz. Wir möchten sicherstellen, dass Sie über diese wichtigen Aspekte im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen informiert sind, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass unsere AGB rechtlich bindend sind, sobald Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Durch die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit uns erklären Sie sich automatisch mit den AGB einverstanden.

Wir sind stets bestrebt, unsere Dienstleistungen zu verbessern, und freuen uns über Ihr Feedback. Sollten Sie Fragen oder Bedenken zu unseren AGB haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unser Catering- und Gastronomieunternehmen. Wir freuen uns darauf, Sie mit unseren erstklassigen Dienstleistungen zu begeistern und Ihnen unvergessliche kulinarische Erlebnisse zu bieten.

Für die Preisberechnung der einzelnen Komponenten setzen wir ein Menu mit drei Gängen und mindesten 20 Personen voraus.

Die Plan-B Kitchen AG muss spätestens 4 Tage vor dem Anlass die endgültige Menu- & Weinauswahl erhalten.
Der Bestuhlungsplan muss 72 Stunden vor dem Anlass bekannt gegeben werden.
Die Anzahl der Teilnehmer für einen bestimmten Anlass muss 24 Stunden vorher vom Veranstalter garantiert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der minimal verbindlichen Garantiezahl, bzw. auf der effektiven Teilnehmerzahl. Anlässe, bei denen die Teilnehmer im Hotel übernachten, werden grundsätzlich nach Anzahl der Übernachtungen = Garantiezahl berechnet. Der Veranstalter gibt mindestens 24 Stunden vor dem Anlass den genauen Programmablauf bekannt (z.B. Reden, Künstlereinlagen, usw.).

Bei einer Exklusivmiete eines Lokales wird ein Garantieumsatz von CHF 4000.- bis 6h und CHF 10’000.- ab 6h vorausgesetzt.

Einwandfreie Qualität der Speisen und Getränke
(z.B. Kaffeepausen, Mahlzeiten, usw.) kann die Plan-B Kitchen AG nur garantieren, wenn die Teilnehmer zu den vereinbarten
Zeiten erscheinen oder wenn der Organisator rechtzeitig (mindestens 2 Stunde vorher) die Zeit für den Beginn ändert.

Catering mit Food Truck:

  • Der Auftraggeber besorgt die nötigen Bewilligungen für den Standort und die Art des Caterings. Er informiert sich über die geltenden Vorschriften und Auflagen der zuständigen Behörden und hält diese ein.
  • Am Standplatz wird für genügend Strom gesorgt, Standard mindestens 1 Dose 380V, 16 AMP. Der Food Truck benötigt einen Stromanschluss, um die Geräte zu betreiben und die Speisen warm zu halten. Es empfiehlt sich, ein Verlängerungskabel bereitzuhalten, falls der Anschluss zu weit entfernt ist.
  • Der Boden soll möglichst eben sein, damit der Food Truck stabil steht und keine Schräglage hat. Unebene oder abschüssige Flächen können die Sicherheit und den Komfort der Gäste und des Personals beeinträchtigen. Falls nötig, sollte der Boden mit Holzbrettern oder ähnlichem ausgeglichen werden.
  • Zufahrt mit Lastwagen 7 to muss gestattet sein. Der Food Truck hat eine bestimmte Grösse und ein bestimmtes Gewicht, die bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt werden müssen. Die Zufahrt muss breit und hoch genug sein, um den Food Truck zu transportieren. Es sollte auch genügend Platz zum Parken und zum Wenden vorhanden sein.

Zapfengeld
Für mitgebrachte Weine und Champagner verrechnen wir CHF 30.00 pro 75cl Flasche Wein,
CHF 35.00 pro 75cl Flasche Champagner und CHF 60.00 pro 75 cl Flasche Spirituosen.

Wunderkerzen
Wunderkerzen sowie Feuerwerk dürfen nicht im Inneren des Restaurant angezündet werden. Feuerwerk im Freien bedarf
einer Bewilligung durch die jeweilige Gemeinde. Plan-B Kitchen AG ist geschult für Grossfeuerwerk.

Annullationsbedingungen
Wird der Anlass kurzfristig annulliert, entstehen dem Vertragspartner folgende Rechnungsbeträge:
7 – 3 Tage vor dem Anlass 50% des bestätigten Menupreises und der bestätigten Personenzahl.
2 – 0 Tage vor dem Anlass 80% des bestätigten Menupreises und der bestätigten Personenzahl.
Sind noch keine Leistungen vereinbart, verrechnen wir die vorgehend aufgeführten Prozentzahlen, bei Apéritifanlässen
auf der Basis von CHF 10.00 pro Person, bei Bankettanlässen auf der Basis von CHF 50.00 pro Person.
Bei Frühstücksanlässen verrechnen wir:
2 – 0 Tage vor dem Anlass 80% des bestätigten Frühstückspreises.

Verrechnung
Die 48 Stunden vor dem Anlass gemeldete Gästeanzahl gilt als Grundlage für die Verrechnung der vereinbarten Leistung.
Kommen Sie am Abend selbst mit weniger Gästen als gemeldet, so werden die vereinbarten Leistungen – z. B. Apéro, Menu
– gemäss der Anzahl der nicht teilnehmenden Gäste verrechnet. Liegen diese unter unserem Mindestumsatz, so werden
CHF 60.- pro „No-Show“ Gast verrechnet.
Zusätzliche Teilnehmer werden zu den abgemachten Konditionen verrechnet.

Verlängerung | Nachtzuschläge
Die Verrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Für Pauschalleistungen gilt ein Stundensatz, der im Voraus vereinbart wird. Jede angefangene Stunde wird vollständig verrechnet, unabhängig von der tatsächlichen Dauer.
  • Für Personalaufwand gilt ein halbstündiger Tarif, der ebenfalls im Voraus festgelegt wird. Jede angefangene halbe Stunde wird vollständig verrechnet, unabhängig von der tatsächlichen Dauer.

Ab 24.00 Uhr verrechnen wir bei Abendevents Nachtzuschläge für unsere Mitarbeiter (Gesetz). Diese richten sich jeweils nach
Anzahl der Gäste (Mitarbeiteranzahl)
pro Stunde • bis 50 Gäste CHF 150.- | 51 – 100 Gäste CHF 250.- | 101 – 150 Gäste CHF 350.- | 151 – 200 Gäste CHF 450.-

Diese Verrechnungsmodalitäten dienen der Transparenz und Fairness gegenüber den Kunden und sollen eine klare Abgrenzung der Leistungen ermöglichen.

Abdekorieren
Abdekorieren von übermässigem Blumenschmuck und/oder zusätzlicher Raumdekoratione wird nach Aufwand
verrechnet.

Reinigung und Abfall
Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrichtabfuhren vorgenommen
werden, wird dem Auftraggeber/Kunde den Mehraufwand verrechnet.

Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Gesamtrechnung erwarten wir die Gutschrift Ihrer Zahlung unter Abzug der Vorauszahlung innerhalb von
14 Tagen (keine Skontoabzüge) per Banküberweisung oder Cash. Zahlungen per Kreditkarte sind möglich, werden aber mit
2% Gebühren belastet. Nach dieser Frist verrechnen wir einen Verzugszins von 5% auf den vollen Rechnungsbetrag bis die
Rechnung vollständig bezahlt ist.

Schäden
Der Auftraggeber/Kunde haftet in jedem Fall für alle Schäden, welche an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung
entstehen.

Gerichtsstand
Das Schweizerische Recht wird angewendet. Gerichtsstand: Silvaplana.
Alle Preise sind in CHF und verstehen sich inkl. MwSt.